Der Ulmer Prozess: SS Einsatzgruppen vor Gericht
Bei einem alliierten Bombenangriff waren am 17. Dezember 1944 achtzig Prozent der Altstadt zerstört worden, doch von den Ruinen, dem Schutt ist 1957 fast nichts mehr zu sehen. Ulms Neubauten glänzen. Doch in diesem Jahr 1957 legt sich ein Schatten über Ulm. Ein Schatten, der die Bundesrepublik Deutschland aus dem Schlaf des Vergessens, des Verdrängens weckt. Zum ersten Mal verhandelt ein deutsches Schwurgericht Massenmorde, begangen von Polizeibataillonen und Einsatzgruppen in Litauen. Ein Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung deutscher Kriegsverbrechen, denn die verdrängte Vergangenheit lässt sich ab nun nicht mehr weiter leugnen. Dieser Prozess in Ulm zeigt, wie unbekümmert sich Mörder und ihre Gehilfen im Nachkriegsdeutschland bewegen, wie wenig die Massenverbrechen von SD, SS, Einsatzgruppen und Wehrmacht untersucht, und wie eine allzu blinde Justiz ihre Passivität mit unklaren Zuständigkeiten begründen konnte. Am Ende des Prozesses werden den zehn Angeklagten nicht nur die Beteiligung an 5.502 Morden nachgewiesen und Haftstrafen von drei bis fünfzehn Jahren ausgesprochen, die Landesjustizminister werden die “Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von national-sozialistischen Verbrechen” in Ludwigsburg einrichten. Ein erster Schritt, ein erster Versuch, die Aufarbeitung der monströsen deutschen Vergangenheit vor deutschen Gerichten voranzutreiben. Der Film erzählt die Entstehungsgeschichte und den Verlauf des Prozesses. Er geht an den Tatorten in Litauen den letzten Spuren nach, lässt Zeitzeugen zu Wort kommen. Im Zentrum stehen die Erzählungen der Überlebenden, der Zeugen im Prozess und Aussagen der Täter, und die Reaktionen, die der Prozess in Ulm und in Deutschland hervorrief.